25. Plenum (Jahresplenum)

der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz

am 9. Dezember 2002 in Strasbourg





TOP A.3.2 TGV Rhin-Rhône





Beschluss

1. Die D-F-CH Oberrheinkonferenz nimmt den Bericht der Arbeitsgruppe Verkehrspolitik zur Kenntnis.

2. Die D-F-CH Oberrheinkonferenz ist der Ansicht, dass das Projekt der Hochgeschwindigkeitsstrecke Rhin-Rhône sowohl von größtem wirtschaftlichen Interesse für das Oberrheingebiet als auch von überragender Bedeutung für ganz Europa ist.

3. Die D-F-CH Oberrheinkonferenz sieht es als höchste Priorität an, den ersten Abschnitt der Arbeiten (Auxonne-Petit Croix) ohne Verzögerung abzuschließen, um eine effektive Inbetriebnahme der neuen Strecke vor 2010 zu ermöglichen.

4. Die D-F-CH Oberrheinkonferenz richtet eine ausdrückliche Bitte in diesem Sinne an alle betroffenen Geldgeber und erinnert daran, dass die drei französischen Regionen bereits über dieses Thema beschlossen haben.

5. Die D-F-CH Oberrheinkonferenz beauftragt die Arbeitsgruppe Verkehrspolitik, die Diskussionen zur EU-Liste der Projekte für das transeuropäische Verkehrsnetz und zum Projekt Rhin-Rhône weiter zu verfolgen und sie regelmäßig über den Fortgang dieses wichtigen Projekts mit all seinen Teilprojekten auf dem laufenden zu halten.

Bericht

Die Hochgeschwindigkeitsstrecke Rhin-Rhône soll ausgehend von einem Stern gebaut werden, der drei Zacken aufweist und in dessen Mitte sich der Ballungsraum Dijon befindet. Dadurch werden zwei bedeutende europäische Achsen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs ermöglicht:

- die Nord-Süd-Achse zwischen Nordsee und Mittelmeerraum, die den Oberrheinraum durchschneidet;
- die Ost-West-Achse zwischen London-Paris und Mulhouse, Basel/Zürich.

Das Projekt des östlichen Zweigs, der durch eine neue Strecke die Agglomerationen Dijon und Mulhouse verbinden soll, ist am weitesten fortgeschritten, d.h.:

- das Projekt wurde mit Dekret vom 25. Januar 2002 für gemeinnützig erklärt;
- die dem Projekt vorangehenden Studien und der Erwerb des benötigten Geländes wurden durch Vereinbarungen vom Juni 2002 finanziert.

Die vorbereitenden Studien und die vorgeschriebenen Verfahren für den südlichen und den westlichen Zweig werden sich anschließen.

Der östliche Zweig soll in zwei Phasen verwirklicht werden:

- ein erster Abschnitt Auxonne-Petit Croix mit Kosten in Höhe von 1,36 Milliarden €, die zwischen dem französischen Staat, den Regionen Elsass, Franche-Comté und Burgund, der RFF und der SNCF sowie der Schweiz und der Europäischen Union aufgeteilt werden sollten;
- ein zweiter Abschnitt jeweils an den beiden Enden der Strecke, mit Kosten in einer Höhe von 0,52 Milliarden €..

Das Projekt der Hochgeschwindigkeitsstrecke ist ganz offensichtlich von außerordentlichem wirtschaftlichen Interesse für das Oberrheingebiet und darüber hinaus für Frankreich, Deutschland und die Schweiz.

Die Auswirkungen werden bereits mit der Fertigstellung des ersten Abschnitts des östlichen Zweigs bemerkbar sein.

Deshalb wäre es von großer Bedeutung, die Finanzierung dieses ersten Abschnittes vor Abschluss der vorangehenden Studien, also vor Juni 2004, zu regeln, um den Beginn der Arbeiten nicht zu verzögern. In diesem Zusammenhang hat Frankreich insbesondere eine Bitte um finanzielle Unterstützung an die Schweizerische Eidgenossenschaft gerichtet.

Die Inbetriebnahme der neuen Linie (erster Abschnitt) könnte unter Zugrundelegung dieser Annahme vor 2010 erfolgen.

Gleichzeitig sollten die vorbereitenden Studien und die Verfahren im Hinblick auf die Realisierungen der südlichen und westlichen Zweige verfolgt und die Fertigstellung des östlichen Zweiges erreicht werden.

Es ist auch anzustreben, dass das Projekt als prioritäres Vorhaben in die Projektliste der EU zu einem transeuropäischen Netz, die im Jahr 2003 überarbeitet werden soll, aufgenommen wird.





Berichterstatter: Dr. Georg Speck, Vorsitzender der AG „Regionale Verkehrspolitik“



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